Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rottschaft

Rottschaft

, m., n.?

wie 1Rotte (I) 
  • befehlen wir ..., die voigte und bauermeister auf dem lande, so bald in ihrem rott-, vierthel- oder corporalschaft sich ... leute anfinden, welche zu denen ausserhalb landes stehenden regimenten gehoͤren, dasselbe ihrer ... obrigkeit anzumelden
    1712 Lünig,CJMilit. 1055