Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rotulation
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Rottung
Rottesverwandte
Rottenwacht
Rottenwachtmeister
1Rottweiler
2Rottweiler
rottweilisch
rottenweise
(Rottenweise)
(Rottziese)
Rotulation
, f.
Zusammenheftung der vollständigen Prozeßschriften zu einer Akte unter Anwesenheit der Parteien und Anfertigung eines Aktenverzeichnisses (Rodel (I)) durch das Gericht
- was zu raht nicht oͤffentlich verhandelt, sol zu der rotulation nicht kommen, ohngeacht was die parten dargegen den secretariis auffdringen wolten. zum fall auch dieselben ... zur rotulation nicht erscheinen wolten, sollen die secretarii ... in contumaciam damit zuverfahren befugt seyn1639 LübKanzlO. 56
- in dem zur rotulation der acten angesetzten termin stehet es auch dem anklaͤger und dem defensori frey, wider einige rechtscollegien zu excipiren1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1458
- im fall bey der rotulation der acten letztere vollstaͤndig befunden werden, so pflegen sie sofort in gegenwart des vertheidigers ... eingepackt und versiegelt zu werden1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1458