Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rotulation

Rotulation

, f.

Zusammenheftung der vollständigen Prozeßschriften zu einer Akte unter Anwesenheit der Parteien und Anfertigung eines Aktenverzeichnisses (Rodel (I)) durch das Gericht
  • was zu raht nicht oͤffentlich verhandelt, sol zu der rotulation nicht kommen, ohngeacht was die parten dargegen den secretariis auffdringen wolten. zum fall auch dieselben ... zur rotulation nicht erscheinen wolten, sollen die secretarii ... in contumaciam damit zuverfahren befugt seyn
    1639 LübKanzlO. 56
  • in dem zur rotulation der acten angesetzten termin stehet es auch dem anklaͤger und dem defensori frey, wider einige rechtscollegien zu excipiren
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1458
  • im fall bey der rotulation der acten letztere vollstaͤndig befunden werden, so pflegen sie sofort in gegenwart des vertheidigers ... eingepackt und versiegelt zu werden
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1458