Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Rotulus

1Rotulus

, m.

wie Rodel zu lat. rotulus, aber iU. dazu erst im 16. Jh. als gelehrter terminus technicus unter Beibehaltung der lat. Flektion entlehnt

I (Verhör-) Akte
vgl. Rodel (I)
  • so dan nun auf den angesezten tag und stundt beede thaill oder ire gwaldthrager sambt den zeugen erscheinen, so sollen die commissari ... was sie ... erhebliches fürbringen, mit fleiß aufmerckhen, dem rotulo examinis oder irem remiss inskhünfftig nach notturfft zu inserieren zu haben
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 46 § 2
  • da den commissariis einen augenschein zu nemmen auferlegt würdt ... sollen sie sich ... mit ainem unparteyschen maler ... gefaßt machen und denselben ... das strittige orth ... abreißen lassen und solchen abriß irer relation und rotulo ... einverleiben
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 46 § 22
  • [sollen] die geordnete commissarii, nachdeme sie die zeugen auf alle articul und interrogatoria ... abgehört, ihren rotulum oder relationes über der zeugen aussagen mit zutun des adjuncti oder notarii jedesmals dergestalt abfassen, daß nach einem jeden beweisarticul aller und jeder zeugen aussag ... mit den worten, wie jeder zeug geredt [aufgezeichnet wird]
    1654 JRA.(Laufs) § 52
  • sollen die rotuli von unsern secretariis auf art und weise als der juͤngste reichs-abschied de ao. 1654 erfordert, fuͤrnehmlich eingerichtet ... werden
    1662 HadelnPriv. 297
  • rotuli ... also nennet man dasjenige instrument, welches der richter uͤber der zeugen aussage verfertigen muß
    1762 Hellfeld IV 2341
  • wie der rotulus examinis testium von denen zu abhoͤrung der zeugen verordneten commissarien einzurichten [ist]
    1770 HessSamml. II 293
  • wenn die vorgeschlagenen zeugen sich ausserhalb landes ... aufhalten, so sollen den requisitorialien nicht allein die articul, sondern auch die fragstuͤcke beygefuͤgt, und der judex requisitus ersucht werden, den terminum ex officio anzusetzen, in solchen die zeugen servato juris ordine auch sodann abzuhoͤren, wenn gleich beyde theile zuruͤck bleiben, und den rotulum einzuschicken
    1776 BrschwWolfenbPromt. I 94
  • alsdenn muß der deputirte des gerichts dafuͤr sorgen, daß die akten in der registratur ordenlich geheftet; durch den protokollfuͤhrer ein rotulus daruͤber angefertiget; sodenn aber von beyden aßistenzraͤthen nachgesehen werde: ob auch dieselben vollstaͤndig, und alles was dazu gehoͤrt, ihnen beygefuͤgt sey
    1781 CJFrid. I 12 § 2
  • wenn saͤmtliche forderungen der glaͤubiger ... instruirt sind; so wird alsdenn ein termin anberaumt, in welchem die akten ... vorgelegt, und in ansehung ihrer vollstaͤndigkeit nachgesehn, der rotulus der general-akten angefertigt, und ein verzeichniß der erwachsnen special-akten aufgenommen werden
    1781 CJFrid. II 26 § 107
II
Register
bdv.: Rodel (I)
  • ueber die satzschriften, und deren saͤmmtlichen beylagen soll ein verlaͤßliches verzeichniß (rotulus, directorium) verfasset, dieses aber von den partheyen, und gedachter gerichtsperson gerechtfertiget werden; doch mag jede parthey dieses verzeichniß zu hause verfassen, und in bereitschaft halten
    1781 ÖstAGO. § 244
III Aufzeichnung, hier eine Handwerksordnung
  • wie es in allhiesiger schloͤsser-gesellen rotulo art. v verordnet
    1722 Beier,HdwLex. 150
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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