Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rotwildbret
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(Rottenweise)
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1Rotulus
2Rotulus
Rotunde
Rotweck
Rotwild
Rotwildbret
, n.
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wie Rotwild
- soll jedermaͤnniglich ... hiemit alles jagen ... gegen roth- vnd schwartz ... wildpraͤt ... in vnsers stuͤffts gantzen vorsts- vnd wildpans bezirck hiemit gaͤntzlich ... verbotten ... seyn1683 Stift Kempten/Moser,ForstArch. III 302Faksimile - in Google Books
- die strafe fuͤr ein gefreveltes stuͤck rothwildpret ist fuͤnfzig bis hundert thaler1811 Heinemann,StatRErfurt 425Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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