Ruderbuchsgeld, n.
Ruderbuchsgeld, n.
schon kontemporär mit unklarer Bedeutung
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schipper H.L. hausfrau klaget, daß herr R.K. ihr vermöge churfürstlicher assignation die ruderbuchsgelder auf 2 jahrlang zu zahlen, nicht abfolgen lassen wolle. – remittatur an herrn K., bericht desfalls einzuschicken, und was die ruderbuchsgelder seien1660 ProtBrandenbGehR. VI 227