Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ruderbuchsgeld

Ruderbuchsgeld

, n.

schon kontemporär mit unklarer Bedeutung
  • schipper H.L. hausfrau klaget, daß herr R.K. ihr vermöge churfürstlicher assignation die ruderbuchsgelder auf 2 jahrlang zu zahlen, nicht abfolgen lassen wolle. -- remittatur an herrn K., bericht desfalls einzuschicken, und was die ruderbuchsgelder seien
    1660 ProtBrandenbGehR. VI 227