Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rübesamenzehnt
Rübesamenzehnt
, m.
eine Zehntabgabe
- einsamblung deß rübesammen zehenden im hoff tho H.1695 WerdenUrb. I p. 170Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
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