Rücken, m.

der Körperteil
    im Strafrecht; insb. jm. das Corpus delicti auf den Rücken binden, um die Straftat beweisen zu können, auch übtr.
    bei der Verzollung von Waren, die auf dem Rücken getragen werden
    bei Tieren
dem Recht den Rücken (und Weichen) geben / bieten / wenden der Gerichtsverhandlung fernbleiben
in den Ruck / zu Ruck hinterrücks, unversehens; hinter dem Rücken heimlich
Rückhalt, Schutz, Beistand, Schirm; über den Rücken tragen verschonen
Feld bestimmter Größe
Rückseite
zu Rücke als Saumlast auf dem Rücken des Tragtieres
etw. auf dem Rücken tragen mit etw. unmittelbar verbunden sein
ironisch: jm. das Bürgerrecht auf den Rücken geben jm. das Bürgerrecht aberkennen?

rücken, v.

nachrücken, wechseln
verschieben
(eine Waffe) zücken (und benutzen)