rückfällig, adj.
rückfällig, adj.
I
einem Rückfall (I) unterliegend
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[Hzg. Albrecht] ließ die staͤdte ..., welche der keyser seiner [verstorbenen] tochter zum heuratgut gegeben, als nunmehr ruͤckfaͤllig und zu Oesterreich gehoͤrig, wieder abfordern1668 Fugger,Ehrensp. 123 Faksimile
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ruͤckfaͤllig restitutioni obnoxius, extingvibilis. ruckfaͤllig werden retractare1691 Stieler 420 Faksimile
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da auch ein und andere ... schoͤppen-guͤther nach absterben der besitzere ... ruͤckfaͤllig wuͤrden, soll er alsofort nach beschehenem fall, solches ... anmelden1719 Rohr,NützlVorrath 168