Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rückfall
Artikel davor:
(rüchtlich)
(rüchtmärig)
(Rüchtepfennig)
Ruck
(rückbrechen)
Rückbürge
Rückbürgschaft
Rücken
rücken
Rücker
Rückfall
, m.
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I
das Zurückfallen eines Gutes oder Rechtes an eine ursprünglich berechtigte Person oder Institution
vgl.
rückfällig (I),
Rückfallsrecht
- wann aber alsdann das urenigklin auch ohne leiberben abstirbt, solle es dannethin den ruggfall haben an diejenigen, so es zuvor geerpt heten vermüg und inhalt des enigklebriefs1633 GraubdnRQ. II 109Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- rückfall wegen frau Ehrtmut zu Stettin, weil sie todes verblichen1643 ProtBrandenbGehR. II 267Faksimile - in Google Books
- ruͤck- und anwarts-fall1649 Struve,PfälzKHist. 603Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ideò vocatur dotalitium in tali casu, ein widerfall oder ruckfall, da das leibgeding nach der verstorbenen wittiben todt wieder auf des manns nechsten freunden zuruckfaͤllt1688 Beckmann,Idea 117Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ich ... verordne, daß meiner hertzliebsten frauen gemahlin mir zugebrachtes heürathguth ... wie auch die dargegen verschriebene wiederlag ... ungeachtet deren ruckfall nach meiner frau gemahlin todt beschehen solte ... woruon ich aber ... selbe ... meiner ... gemahlin ... erbaigenthumblich überlasse1696 KrummauClarissUB. 370Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- was dann an hausrath vorhanden wäre solle der mann oder seine erben die 2/3 und die frau oder ihre erben 1/3 hinweg nehmen mögen; welcher hausrath kein rückfahl haben soll1700 Mohr,GS. 32Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- in puncto juris revolutionis oder des sogenannten ruͤckfalls halber1705 Scotti,Wied 40
- sonsten aber was von lehen, der mutter ruͤckfall und von den schwestern sich verledigen moͤchte, soll ein jeder lebender bruder ... daran seinen gebuͤhrenden theil zu gewarten haben1719 Rohr,NützlVorrath 11
- obwohlen ... in roͤmischen rechten eine meldung des ruck-falls [gedruckt: stuck-falls], juris caduci und faͤlligen sachen caducorum vorkommet ... hab ich doch schon erwiesen, daß besagtes ruck-falls-recht von dem todten-fall weit unterschieden1752 Greneck 217Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- ruͤckfall. derienige fall, nach welchen die guͤther, welche die kinder von ihren eltern bekommen, auf selbige widerum zuruͤckfallen. siehe Bruckner, d. de iur. recadent.1762 Wiesand 917Faksimile - in Google Books
- bey der succession gilt bey allen erb-guͤtern (das ist solchen, die von den eltern auf die kinder gediehen) der ruͤckfall der guͤter auf die seite, wo sie hergekommen, so daß sogar die eltern, ausser dem pflicht-theil, und ausser dem dem vater gebuͤhrenden nießbrauch von den erbschaften der kinder ausgeschlossen werden1775 HistBeitrPreuß. I 160Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- weil ... durch morgengabe und witthum, oder auch eignen brautschatzes ruͤckfall fuͤr muͤtter in fuͤrstlichen und graͤflichen haͤusern auf andere art nach teutschen sitten hinlaͤnglich gesorgt ist1793 Pütter,ErörtStaatsR. I 395Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- errichtete man im westphälischen frieden für Pfalz eine ganz neue kurwürde, mit bedungenem rückfall der fünften kurwürde1804 Gönner,StaatsR. 191Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Wiederholung eines früher bereits begangenen Vergehens
- ohnehliche beiläger und hurerei wird mit thurm und im rückfall mit landesverweißung gestrafft1625 FreibDiözArch. 27 (1899) 324
III
erneutes Auftreten einer Krankheit
- die [fideicommissarische] substitution lebet nicht wieder auf, ob er [Sinnloser] gleich wegen ruͤckfalles wieder unter einen curator gesetzt worden ist1811 ÖstABGB. § 616Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte