Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rückgeld
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Rückbürgschaft
Rücken
rücken
Rücker
Rückfall
rückfällig
Rückfallsrecht
Rückfreundschaft
rückgängig
Rückgeld
, n.
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I
Abgabe von einer Braupfanne
vgl.
Pfannengeld (I)
- pfannen- sive ruͤckgelt, collecta pro subministratione aheni publici solvenda1691 Stieler 682Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das pfannen- und brau- oder ruͤcke-geldvor 1739 Scheidt,Bierbr. 26
II
zurückzuerstattendes Geld
- eben wie der restanzliche kauff-schilling, also soll auch das ruckgeld von taͤuschen der specialitaͤt nur dennzumalen vorgehen, wann das vertauschete gut sich darum ... foͤrmlich verschrieben befinden wird1762 BernStR. VII 2 S. 949Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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(rückhalten)
Rückkauf
Rückklage
(Rücklähmde)
(Rücklauf)
Rücklehen
Rücklingsbede
rücknehmig
Rückrechnung