Rücksvertrag, m.
Rücksvertrag, m.
vertragliche Bestätigung und Erläuterung eines früheren Vertrages
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wann dann seine des erzbischoffen l[iebden] ihr solches auch vermoͤg des rucksvertrags de anno sechzehenhundert und zwey, nicht zuwider seyn lassen1605 Lori,BairBergr. 375 Faksimile