Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rückwärtszehnten
Artikel davor:
(Rückscharte)
Rückenschutz
Rücksprache
(Rückspruch)
Rücksprung
Rückstand
rückständig
(Rücksteifung)
Rückstoß
Rücksvertrag
rückwärtszehnten
, v.
den zehnten Teil der Naturalabgabe (etwa Getreidegarben) am Ende des Erntens von rückwärts zählen, um eine Manipulation durch den Zehntpflichtigen auszuschließen
- rückwärtszehnten1616 Gmür,ZehntBern 142 Anm. 3 [zS. vgl. S. 126]