Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rügefall

Rügefall

, m.

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rügbare, zu rügende Handlung
  • unterstehen sich ofters unsere beamte ..., wegen schlechter hurerey und anderer gemeiner ruͤgen-faͤlle, die delinquenten articuls-weise zu vernehmen
    1699 Klingner III 314
  • daß [bei der Anzeige von Straftaten] ... dererselben [berg-officianten] pflichten, wie bey denen ruͤge-faͤllen in civil-sachen gebraͤuchlich ist, geglaubet werden solle
    1726 HessSamml. III 993
  • unter den cameral-justizsachen sind auch die ruͤgen-, untersuchungs- und criminal-faͤlle zu verstehen
    1758 v.Justi,Staatsw. II 726
  • [Rügegerichtsstraftaxe:] in ansehung anderer hier nicht angefuͤhrter ruͤgefaͤlle hat es bey denen ... bereits angesetzten strafen sein bewenden
    1765 v.Berg,PolR. IV 283
unter Ausschluss der Schreibform(en):