Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rügefall
Rügefall
, m.
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rügbare, zu rügende Handlung
vgl.
rügbar (I),
rügen (I)
- unterstehen sich ofters unsere beamte ..., wegen schlechter hurerey und anderer gemeiner ruͤgen-faͤlle, die delinquenten articuls-weise zu vernehmen1699 Klingner III 314Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß [bei der Anzeige von Straftaten] ... dererselben [berg-officianten] pflichten, wie bey denen ruͤge-faͤllen in civil-sachen gebraͤuchlich ist, geglaubet werden solle1726 HessSamml. III 993Faksimile (ca. 474 KB)
- unter den cameral-justizsachen sind auch die ruͤgen-, untersuchungs- und criminal-faͤlle zu verstehen1758 v.Justi,Staatsw. II 726Faksimile (ca. 87 KB)
- [Rügegerichtsstraftaxe:] in ansehung anderer hier nicht angefuͤhrter ruͤgefaͤlle hat es bey denen ... bereits angesetzten strafen sein bewenden1765 v.Berg,PolR. IV 283Faksimile - in Google Books