Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rügegerichtstermin

Rügegerichtstermin

, m.

Verhandlungstag des Rügegerichts (I) 
  • so wollen wir, daß allen und jeden die stuͤcke daraus [Ordnung] ... auff zweene ruͤge-gerichts-termine ... fuͤrgelesen ...werden sollen
    1666 GothaLO. 270
  • dafern sie [personen] aber etwas den bestellten ruͤge-richtern fuͤrbringen wollen, haben sie dasselbe, auf daß es desto unvermerckter geschehe, vor oder zwischen den ruͤge-gerichts-terminen zu verrichten
    1666 GothaLO. Anh. 259