Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rügegerichtstermin
Artikel davor:
Rügeinung
rügen
Rüger
Rügefall
rügfertig
Rügegeld
Rügegericht
Rüggerichtsordnung
Rüggerichtschreiber
Rüggerichtstag
Rügegerichtstermin
, m.
Verhandlungstag des Rügegerichts (I)
bdv.:
Rügegericht (II)
- so wollen wir, daß allen und jeden die stuͤcke daraus [Ordnung] ... auff zweene ruͤge-gerichts-termine ... fuͤrgelesen ...werden sollen1666 GothaLO. 270Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- dafern sie [personen] aber etwas den bestellten ruͤge-richtern fuͤrbringen wollen, haben sie dasselbe, auf daß es desto unvermerckter geschehe, vor oder zwischen den ruͤge-gerichts-terminen zu verrichten1666 GothaLO. Anh. 259Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg