Rügegerichtstermin, m.
Rügegerichtstermin, m.
Verhandlungstag des Rügegerichts (I)
bdv.:
Rügegericht (II)
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so wollen wir, daß allen und jeden die stuͤcke daraus [Ordnung] ... auff zweene ruͤge-gerichts-termine ... fuͤrgelesen ...werden sollen1666 GothaLO. 270 Faksimile
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dafern sie [personen] aber etwas den bestellten ruͤge-richtern fuͤrbringen wollen, haben sie dasselbe, auf daß es desto unvermerckter geschehe, vor oder zwischen den ruͤge-gerichts-terminen zu verrichten1666 GothaLO. Anh. 259 Faksimile