Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rügeopfer
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, n.
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nur biblisch: ein Opfer, das eine Sünde rügt, dh. an den Tag bringt
vgl.
rügen (V)
- der eiuer geist [= Eifersucht] entzuͤndet jn [Ehemann], das er vmb sein weib eiuert, sie sey vnrein oder nicht vnrein, so sol er sie zum priester bringen vnd ein opffer vber sie bringen den zehenden epha gersten melhs, vnd sol kein oͤle drauff giessen noch weyrauch drauff thun, denn es ist ein eiuer opffer vnd ein ruͤge opffer, das missethat ruͤget4. Mose 5, 15/Lutherbibel(1534) AT 85v
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