Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rügeort

Rügeort

, m.

Strafgeld?
  • dem landrichter soll ein rügeort von 1 rthlr. erlegt werden
    16./18. Jh. Bauer,WaldeckWB. 167
  • die rugeorte gegen einzelne betragen gegen jeden 9 groschen
    16./18. Jh. Bauer,WaldeckWB. 167