Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rügeort
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Rügeort
, m.
Strafgeld?
zu
1Ort (XIV)
- dem landrichter soll ein rügeort von 1 rthlr. erlegt werden16./18. Jh. Bauer,WaldeckWB. 167
- die rugeorte gegen einzelne betragen gegen jeden 9 groschen16./18. Jh. Bauer,WaldeckWB. 167
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