Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rügeprotokoll

Rügeprotokoll

, n.

Verzeichnis rügbarer (I) Vergehen
  • es sollen ... bey allen ... růggerichten die stattschreiber ... die fürgebrachte růgbare sachen ... protocolliern, ... auch solche růgprotocolla ... niemandt ausserhalb der ambtleüten vnnd růgrichter eroͤffnen
    1559 WürtRügO. 22v
  • werden die rüger mit ihren rugen aufgefordert und selbige in das rugeprotocoll unter ieden ort eingetragen
    1765 Westfalen/GrW. VI 730
  • die, wegen der erwachsenen und fortgeführten straf-reste, erforderlich gewesene oftmalige production der rügen-protocolle 
    1787 CSax. I 1221
  • in den ruͤgenprotokollen sind die nummern oder buchstaben, unter welchen die ruͤgen in den tabellen aufgefuͤhrt sind ... beyzubehalten
    1794 Schwarz,LausWB. IV 215
  • duͤrfen die darauf [jahr- und ruͤgegerichte] erkannten und publicirten strafen nicht eher zur execution gebracht werden, als nachdem die aufgenommenen ruͤge-protocolle den gerichtsherren vorgelegt ... sind
    1802 Runde,Beitr. II 45
  • die ober-forstaͤmter sollen alle holz- und wald-excesse ... sogleich am naͤchsten amtstag abruͤgen, die rugtaͤge ... alle halbe jahre abhalten und die rug-protokolle jedesmal vier wochnen nach georgi und martini einsenden
    1815 WirtRealIndex I 538
unter Ausschluss der Schreibform(en):