Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rügerecht

Rügerecht

, n.

Berechtigung zur Rügung (I) 
  • ruͤgerecht, denunciatio delictorum
    1691 Stieler 1551
  • [Übschr.:] rugrecht, rugen, ruͤgegericht
    1762 Wiesand 917
  • es schraͤnket sich aber dieses dem oberforstamte zukommende ruͤgerecht nur auf blose jagd- oder forstfrevel ein, in solange dieselben nicht als peinlich anzusehen sind
    1790 Thomas,FuldPrR. III 258