Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rügesache

Rügesache

, f.

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Vergehen, das vor einem Rügegericht (I) oder einem Quartalgericht zu verhandeln ist
  • ordnen derowegen hiemit, daß hinfort die procuratores ... von einer jeden rechtssache 1 thaler, von einer wruchesache 1 ortsthaler nehmen sollen
    1597 HadelnPriv. 133
  • was massen das ober-hof-gerichte in injurien- und blossen ruͤgen-sachen ... erkannt
    1715 CAug. I 1842
  • rug-sachen, haͤndel so vor das rug-gericht gehoͤren
    1741 Frisch II 133b
  • wenn sich ein verdacht der wilddieberey ereignet, soll die sache niemahlen als eine wroge-sache angesehen, sondern in continenti von den aemtern untersucht werden
    1776 BrschwWolfenbPromt. II 683
  • eine regierungs-, policey-, cammer-, wrugensache 
    1798 Hagemann,PractErört. I 78
  • ueberhaupt aber ist alles unstatthafte sportuliren besonders in solchen ruͤgesachen gaͤnzlich zu vermeiden
    1802 Runde,Beitr. II 46
  • quartalgerichte ... es wurden darin besonders ruͤgesachen verhandelt, und geringere verbrechen bestraft
    1805 RepRecht XII 157
unter Ausschluss der Schreibform(en):