Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rüggerichtstag

Rüggerichtstag

, m.

wie Rügegericht (II) 
  • werden nach dero orts gelegenheitt jarlichen vier ruggerichtstag ... gehalten
    1628/29 PfälzW. II 787
  • sollen sie ihrer der rugrichtern einer oder mehr auch zwischen den ruggerichten, wann die von unseren vögten ... erfordert werden, schuldig sein, ... ihnen die fürgebrachte rugbare sachen in gebürende guete erfahrung ... zue bringen, volgends zu dene ordenlichen ruggerichtstägen deßwegen nit außrede und außflucht könte gesuecht werden
    1658 WürtLändlRQ. I 617
  • wann unsere beampten oberzehlter massen ein gewissen tag, zu dem vorhabenden vogt- und ruͤg-gericht vorgenommen, sollen sie etlich tag zuvor den angestellten vogt- und ruͤg-gerichts-tag verkuͤnden
    1715 BadLO. 345
  • sollen ... an gedachtem gemeinem ruhgerichtstag policeyaufseher, brotwieger, kannenbeschitter, bach- und feuerbeseher ... ernennet werden
    1741 KirchheimW. 92
  • wie denn auch gebraͤuchlich ist, daß wegen derjenigen guͤther, auf welchen das richter- oder schoͤppenamt haftet und die solches zu lehn tragen, daferne der gerichts-herr selbst solche an sich gekaufet, ingleichen wo einer zur zeit des ruͤge-gerichts-tages ermanglet ... verpflichtet und darzu gebrauchet wird.
    1753 Klingner III 597