Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rügherr
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Rügefall
rügfertig
Rügegeld
Rügegericht
Rüggerichtsordnung
Rüggerichtschreiber
Rüggerichtstag
Rügegerichtstermin
Rüggulden
Rüghalm
Rügherr
, m.
I
wie Rüger (I)
- wo kein rugher, beschuldiger oder ankleger erscheint, soll des richters ampt ruhen1486 AlbrAchillesKaisB. Forts. 384Faksimile - in Google Books
- würde ymants dem andern in wein-, kraut- oder obßgerten ... ainichen schaden fuegen, darob begriffen oder überzeugt und dem ruegherren darumben fürgebracht1521 WindsheimRef. 182
II
Ratsherr als Richter am Nürnberger Rügegericht (III) und Zunftvorsitzender
- was andern orten die zunftmaister, das sein pei uns die fünf rügsherrn1516 Schoenlank,NürnbGesellenw. 340 Anm. 1
- derselben [Handwerker] vbertretung, rug vnd straf belangend, sollen nach altem herkommen ... vor den verordenten rugherren gehandelt ... werdenNürnbRef. 1564 I 6Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- im fall aber ein lehrjunge ... ohne redliche ursachen, umb welche die rugs-herren zu erkennen haben sollen, von seinem meister lieffe1694 Gatterer,TechnolMag. I 93Faksimile - digitalisiert von der UB Bielefeld
III
amtlicher Prüfer von Maßen und Gewichten und zur Taxierung des geschlachteten Viehs
- die knochenhauwer sollen denen verordneten wrögeherren des viehes einkauf berichten, wornach ihnen dann der kauf soll gesezet werden17. Jh. Stadthagen 116
- es sollen auch die wrögeherren ... ermahnet seyn, daß sie von zeit zu zeit die ellen, maaß und gewicht bey den kaufleuten, höckern und knochenhauern untersuchen und die, bey welchen sie unrichtigkeiten befinden, zur bestrafung anzeigenum 1810 Stadthagen 132