Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rügmeister
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Rüghalm
Rügherr
Rügholz
rügig
rüglich
(Rügma)
Rügmeister
, m.
Bezirksaufseher, Vorsteher einer Rügat (III)
vgl.
Bauermeister (I),
Frevelvogt
- es soll ... ein ieder ... so an diß salgericht gehört, zu iedem salgericht erscheinen oder aber sich seinem rugmeister anzeigen1564 Amorbach 1084Faksimile (ca. 228 KB)
- es solle auch alle jar ainer nebm dem jüngern zechbrobst in der kirchenraitung mit den riegmeistern geseczt und aines ieden jars von allem irem einnemmen, ausgeben und handlungen in aines pfarrers oder vicari ... beisein ain volkommene richtige raitung aufgenommen werden1585 Salzburg/ÖW. I 162Faksimile (ca. 40 KB)
- [Übschr.:] wann man die riegmaister ... seczen soll1585 Salzburg/ÖW. I 162Faksimile (ca. 40 KB)
- dergleichen ruegmeister sollen in verschweigung obangedeuter fällen unnachlässig auch höher gestraft werden und, weilen man zu diser zeit in vilen andern fällen kein gewisse maß der bueßen setzen kan, als würd es bei erkantnus des centgerichts gelassen, wie hoch dergleichen frefel noch mehr zu verbueßen und abzustrafen sein1663 WürzbZ. I 1 S. 473Faksimile (ca. 157 KB)
- erstlichen sollen erscheinen die vier rüegmaister welliche befragt sollen werden umb alle fravel- und gerichtswandl so sich das ganze jahr in ihren rüegämbter ... zuetragen haben17. Jh. Steiermark/ÖW. VI 358Faksimile (ca. 47 KB)
- welches eben dasienige ist, was die roͤmer ihren, so genanten, censoribus oder ruͤgemeistern, anbefohlen; sich aller orten, wo laster und untugenden eingerissen, zu befragen und solches, an behoͤrigem orte, zu ruͤgen und anzubringen1735 Ludewig,Anzeigen II V 19
- in manchen doͤrffern werden dergleichen personen bauermeister ingleichen ruͤgemeister genennet, welche zu anzeigung derer ... schaͤdlichen haͤndel, auch zu befoͤrderung des gemeinen nutzens bestellt sind1749 Klingner I 14Faksimile (ca. 84 KB)
- ruͤgemeister. derienige, welcher ungebuͤhrliche haͤndel anzuzeigen verbunden ist. sie werden sonst auch ruͤger genennet1762 Wiesand 920Faksimile - in Google Books
- die angeber und polizeyaufseher heißen ruͤgemeister frevelvoͤgte, censurrichter1785 Fischer,KamPolR. II 26Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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(Rügnis)
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