Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rügordnung
Artikel davor:
Rüggulden
Rüghalm
Rügherr
Rügholz
rügig
rüglich
(Rügma)
Rügmeister
(Rügnis)
Rügeopfer
Rügordnung
, f.
Verfahrensordnung in einem Rügegericht (I)
bdv.:
Rüge (V)
- ob ... unsere amptleut ... unser kirchen-, lands-, casten- unnd růgordnung halten1559 Württemberg/Sehling,EvKO. XVI 387
- politisch censur vnd růgordnung1559 WürtRügO. 221r
- ruegordnung1579 Franken/Sehling,EvKO. XI 692Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wann ... zu bestimpter zeit die gericht gehalten werden, so sollen sie die amptleuth volgender vogts: vnd rugordnung sich gemeß verhaltenBadLO. 1622 Bl. 171rFaksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß er [hofmeister] ... quartaliter ein ruͤgen-gericht zu hofe halten, und nach anleitung sonsten ausgelassener gemeinen rug-ordnung procediren soll1648 Moser,Hofr. I Beil. 42Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß ... alles der billigkeit gemäß nach vorleydung unsere rügordnung geschlichtet werde1685 AnnNassau 36 (1906) 75
- soll ... aus jeder gemeinde der vierte theil zu anhoͤrung dieser zu publicirenden ruͤgen- oder umgebotts-ordnung mit beschieden ... werden1750 Scotti,NassauWeilburg 1491
- neue rug- und frevelordnung der gemeinde1751 ZBayrLG. 23 (1960) 256
Artikel danach:
Rügeort
Rügpfennig
Rügeprotokoll
Rügerecht
Rügreder
Rügeregister
Rügrichter
Rügrichtung
Rügesache