Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rügreder
Artikel davor:
rüglich
(Rügma)
Rügmeister
(Rügnis)
Rügeopfer
Rügordnung
Rügeort
Rügpfennig
Rügeprotokoll
Rügerecht
Rügreder
, m.
altehrwürdiges Mitglied einer Gemeinde, das deren rechtliche Gewohnheiten und Pflichten vorträgt
- auff vorgangenes pitten der samptlicher scheffen, vor geschworen, kirchmeister vnd samptlicher gemeiner nachparen des kirßpelß O. hab ich notarius die von J.D. zu V., alß alten vrogh rederen, von einem greißen haubt zum anderen vorgebrachte alte observantz zu künftigem gedächtnuß nunmehr jahrlichß vorzuleßen prothocollirt1632 NrhArch. 7 (1870) 294
Artikel danach:
Rügeregister
Rügrichter
Rügrichtung
Rügesache
Rügsal
Rügsalung
(rügsam)
(Rügscheffel)
Rügschilling