Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rügschütze

Rügschütze

, m.

Flurhüter, Feldschütz, der die Vergehen der Gemeindemitglieder rügt (I) 
  • wann ein stück vieh ... nit für den hüertten getriebenn wird durch faahrläßigkeit, so soll daßselbig stückh vieh ... durch jeden walt- oder riegschützen, auch gemeinßmann, dem fauth oder dorffmeister angezeigt und vörderlich die straff ... erlegt werden
    1563 PfälzW. II 712