Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ruhe

Ruhe

, f.

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I durch keinerlei Unfrieden oder Kampf beeinträchtigter Zustand, meist in der Öffentlichkeit; dessen Aufrechterhaltung ist eine vorrangige Aufgabe des Herrschers bzw. Gemeinwesens
  • ez bekomit wol, daz ... die getruwin undirdan sich frauwin ruwe und frede
    um 1360 GoldBulle 140
  • da ward fried und ruge im land zwey jar
    Lutherbibel(1534) AT 74r
  • wiewol auch in krafft beschriebenen landfriedens ... einem jeden gebuͤhrt, ... andere auch bey frieden, ruhe vnd recht bleiben zu lassen
    1599 OPfalzLO. 141
  • weil ein jede obrigkhait sonderlich dahin zu sechen daß zwischen ieren underthonen guete ainigkhait fridt und ruehe erhalten ... demnach sollen alle und jede verträg ... von allen parteyen stätt und fest gehalten und volzogen werden
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) III 33 § 1
  • zum vierzehenden: sollen alle bad=leuthe als fromme christen ... keines das andere verschmaͤhen, noch miteinander unwillen oder zanck anfangen, sondern ... solches gleichwohl ausser des bads richten und schlichten, damit im bad ruhe und einigkeit erhalten werde, bey straff 200 [pfund].
    1679 BadenBadO. 149
  • quoad prophana nicht weniger die gemeine ruhe, fried und sicherheit, und des chur-fuͤrstlichen collegii als des heil. reichs-grund-saͤulen wohlstand, præeminenzen, privilegien, auch eines jeden particular-recht und gerechtigkeit sufficienter prospicirt werden moͤchte
    1689 Moser,StaatsR. VII 352
  • in geschwinden faͤllen, da der friden und ruhe gestoͤret, oder andere handlung, pfaͤndungen, personal- oder real-arreste und dergleichen vorgehen
    1711 Moser,StaatsR. VIII 68
  • der landfride ist ein vertrag ... auch von anderen die innerliche ruhe und sicherheit des reichs betreffenden sachen
    1737 Moser,StaatsR. I 108
  • und schmissen zwey kayserliche räthe ... als stöhrer der gemeinen ruhe, zum fenster hinaus
    1737 Nürnberg/Moser,StaatsR. I 403
  • pacta publica vel capitulationes ... welche der regent eingeht, muͤßen ... um so heiliger gehalten werden, als sie ... gleichsam die hauptgrundsaͤulen sind, worauf das staatssystem, mithin auch die innerliche ruhe und einigkeit hauptsaͤchlich beruhet
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 63
  • polizeyanstalten, welche auf die beybehaltung einer guten ordnung und der öffentlichen ruhe und sicherheit abzwecken
    1786 Gadebusch,Staatskunde I 304
  • ordnung und ruhe wurde gehandthabt, das eigentum ... blieb unverletzt
    1796 MainfrJb. 17 (1965) 91
  • jeder einwohner des landes, welcher in demselben ruhe und schutz seines eigenthums erwartet, ist verpflichtet, bey eintretender gefahr zur vertheidigung des vaterlandes ... beyzutragen
    1804 BadKantonRegl. 6
  • die einschreitung durch reichsgerichte ... hindert den ... landesherrn nicht, den stöhrer der öffentlichen ruhe ... ohne gerichtliche einleitung durch angemessene gewalt zum bürgerlichen gehorsam zu zwingen
    1804 Gönner,GemProz.2 I 71
  • jetzt ist ruhe die erste bürgerpflicht
    1806 Wander,Sprw. III 1763
  • wenn die öffentliche ruhe gestört wird, haben die polizeidirektionen alles anzuwenden, um ... die ruhe wieder herzustellen
    1808 RepStaatsVerwBaiern VI 186
  • sie [die Eltern] sind auch befugt, ... die häusliche ordnung und ruhe störende kinder auf eine nicht übertriebene ... art zu züchtigen
    1811 ÖstABGB. § 145
II
in Ruhe stellen / stehen aussetzen
  • sol die sach rechtlicher execucion vnd volziehung jr rw vnd anstal haben zehen tag
    1479/84 NürnbRef.(1479/84) X 6
  • als die von st. Gallen in der acht sein ... es soll auch solhe acht ... in ruw gestellt werden
    1497 Innsbruck/UrkSchwäbBund. I 246
  • das [dise sach] vor dem camergericht jn ruw und nicht procedirt werden soll
    1501 UrkSchwäbBund. I 444
  • ist beschlossen ... ir rechtvertigung am zentgericht in ruhe zu stellen
    1503 BambRatsb. 72
  • das dise sachen bis auf ain künftig gemain concilium, oder nationalversammlung, in ruw gestellt sein
    1527 UrkSchwäbBund. II 316
  • soll solches zuschreiben an die anreinenden crays bis zu naͤchstkuͤnfftiger zusammenkunfft in ruhe gestellt seyn
    1564 Franken/Moser,KreisAbsch. I 138
  • wenn in bürgerlichen klagesachen ... zur anstellung der untersuchung genügliche vermuthungen vorhanden, wird immittelst mit weiterem prozeß in ruhe gestanden
    1794 Schwarz,LausWB. V 14
III zur Ruhe kommen vollendet werden
  • es ghort noch neyßwas me darzů, bis das die vrteil kem zů  
    1504 Alemannia 27 (1900) 262
IV Ruhe erteilen einen Rechtsanspruch anerkennen?
  • do ward ... mit frag vnd mit vrtail rueb ertailt, also, das er furbaz von ir [Klägerin] chain ansprach dulden solt
    1337 WienSchottenUB. 210
V in/mit Ruhe ohne Anfechtung des Besitzes
VI wie Ruhestand (II) 
  • mein lieber vatter, welchen ... durchlaucht ... mit einer jährlichen pension in ruhe zu sezen geruhet, hat gestern schon das zeitliche mit dem ewigen verwechßelt
    1777 HessBlVk. 54 (1963) 53
  • daß man dergleichen beamte mit beybehaltung ihrer bisherigen besoldung ... ganz zur ruhe setzt (jubilirt)
    1798 Helmstedt/Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 245
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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