Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ruhe
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Rügezettel
Ruhe
, f.
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I
durch keinerlei Unfrieden oder Kampf beeinträchtigter Zustand, meist in der Öffentlichkeit; dessen Aufrechterhaltung ist eine vorrangige Aufgabe des Herrschers bzw. Gemeinwesens
- ez bekomit wol, daz ... die getruwin undirdan sich frauwin ruwe und fredeum 1360 GoldBulle 140
- da ward fried und ruge im land zwey jarLutherbibel(1534) AT 74r
- wiewol auch in krafft beschriebenen landfriedens ... einem jeden gebuͤhrt, ... andere auch bey frieden, ruhe vnd recht bleiben zu lassen1599 OPfalzLO. 141Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290 - in DRQEdit
- weil ein jede obrigkhait sonderlich dahin zu sechen daß zwischen ieren underthonen guete ainigkhait fridt und ruehe erhalten ... demnach sollen alle und jede verträg ... von allen parteyen stätt und fest gehalten und volzogen werden1616/29 OÖLTfl.(Strätz) III 33 § 1
- zum vierzehenden: sollen alle bad=leuthe als fromme christen ... keines das andere verschmaͤhen, noch miteinander unwillen oder zanck anfangen, sondern ... solches gleichwohl ausser des bads richten und schlichten, damit im bad ruhe und einigkeit erhalten werde, bey straff 200 [pfund].1679 BadenBadO. 149Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- quoad prophana nicht weniger die gemeine ruhe, fried und sicherheit, und des chur-fuͤrstlichen collegii als des heil. reichs-grund-saͤulen wohlstand, præeminenzen, privilegien, auch eines jeden particular-recht und gerechtigkeit sufficienter prospicirt werden moͤchte1689 Moser,StaatsR. VII 352Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in geschwinden faͤllen, da der friden und ruhe gestoͤret, oder andere handlung, pfaͤndungen, personal- oder real-arreste und dergleichen vorgehen1711 Moser,StaatsR. VIII 68Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der landfride ist ein vertrag ... auch von anderen die innerliche ruhe und sicherheit des reichs betreffenden sachen1737 Moser,StaatsR. I 108Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- und schmissen zwey kayserliche räthe ... als stöhrer der gemeinen ruhe, zum fenster hinaus1737 Nürnberg/Moser,StaatsR. I 403Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- pacta publica vel capitulationes ... welche der regent eingeht, muͤßen ... um so heiliger gehalten werden, als sie ... gleichsam die hauptgrundsaͤulen sind, worauf das staatssystem, mithin auch die innerliche ruhe und einigkeit hauptsaͤchlich beruhet1770 Kreittmayr,StaatsR. 63Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- polizeyanstalten, welche auf die beybehaltung einer guten ordnung und der öffentlichen ruhe und sicherheit abzwecken1786 Gadebusch,Staatskunde I 304Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ordnung und ruhe wurde gehandthabt, das eigentum ... blieb unverletzt1796 MainfrJb. 17 (1965) 91
- jeder einwohner des landes, welcher in demselben ruhe und schutz seines eigenthums erwartet, ist verpflichtet, bey eintretender gefahr zur vertheidigung des vaterlandes ... beyzutragen1804 BadKantonRegl. 6
- die einschreitung durch reichsgerichte ... hindert den ... landesherrn nicht, den stöhrer der öffentlichen ruhe ... ohne gerichtliche einleitung durch angemessene gewalt zum bürgerlichen gehorsam zu zwingen1804 Gönner,GemProz.2 I 71
- jetzt ist ruhe die erste bürgerpflicht1806 Wander,Sprw. III 1763
- wenn die öffentliche ruhe gestört wird, haben die polizeidirektionen alles anzuwenden, um ... die ruhe wieder herzustellen1808 RepStaatsVerwBaiern VI 186Faksimile - in Google Books
- sie [die Eltern] sind auch befugt, ... die häusliche ordnung und ruhe störende kinder auf eine nicht übertriebene ... art zu züchtigen1811 ÖstABGB. § 145Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II
in Ruhe stellen / stehen aussetzen
- sol die sach rechtlicher execucion vnd volziehung jr rw vnd anstal haben zehen tag1479/84 NürnbRef.(1479/84) X 6Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- als die von st. Gallen in der acht sein ... es soll auch solhe acht ... in ruw gestellt werden1497 Innsbruck/UrkSchwäbBund. I 246Faksimile - in Google Books
- das [dise sach] vor dem camergericht jn ruw und nicht procedirt werden soll1501 UrkSchwäbBund. I 444Faksimile - in Google Books
- ist beschlossen ... ir rechtvertigung am zentgericht in ruhe zu stellen1503 BambRatsb. 72
- das dise sachen bis auf ain künftig gemain concilium, oder nationalversammlung, in ruw gestellt sein1527 UrkSchwäbBund. II 316Faksimile - in Google Books
- soll solches zuschreiben an die anreinenden crays bis zu naͤchstkuͤnfftiger zusammenkunfft in ruhe gestellt seyn1564 Franken/Moser,KreisAbsch. I 138Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn in bürgerlichen klagesachen ... zur anstellung der untersuchung genügliche vermuthungen vorhanden, wird immittelst mit weiterem prozeß in ruhe gestanden1794 Schwarz,LausWB. V 14Faksimile (ca. 94 KB)
III
zur Ruhe kommen vollendet werden
- es ghort noch neyßwas me darzů, bis das die vrteil kem zů rů1504 Alemannia 27 (1900) 262
IV
Ruhe erteilen einen Rechtsanspruch anerkennen?
- do ward ... mit frag vnd mit vrtail rueb ertailt, also, das er furbaz von ir [Klägerin] chain ansprach dulden solt1337 WienSchottenUB. 210Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
V
in/mit Ruhe ohne Anfechtung des Besitzes
- daz [chloster oder gotzhaus] sol fùrbaz dez selben selgeraetz mit rů sitzen frìlich vor aller ansprach1346 BairLR.(Schlosser/Schwab) Art. 184
- clagt mir auf ein hofstat die da mein ist vnd dj ich ersessen han in stiller rue nutz vnd gewer lenger dann lantz recht ist an alle rechtliche ansprach1484 MBoica 21 S. 359Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
VI
wie Ruhestand (II)
- mein lieber vatter, welchen ... durchlaucht ... mit einer jährlichen pension in ruhe zu sezen geruhet, hat gestern schon das zeitliche mit dem ewigen verwechßelt1777 HessBlVk. 54 (1963) 53
- daß man dergleichen beamte mit beybehaltung ihrer bisherigen besoldung ... ganz zur ruhe setzt (jubilirt)1798 Helmstedt/Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 245Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel