Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ruhm

Ruhm

, m.

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  • Targîs vaht umb êre und umbe werltlîchen prîs ... und umbe den himelischen ruom 
    um 1233? Stricker,Karl 151
  • ehrlichen und guten namen, existimatione ... ehrenstand, ruhm 
    1771 Zincke,KriegsRGel. 60
  • ehrenstrafen kann man nicht recht begreifen, wenn man nicht die begriffe von ... ruhm ... aus der philos. und jure verstehet
    1771 Zincke,KriegsRGel. 60
  • es muß jederzeit ein rechnungs-verstaͤndiger ... den ruhm der rechtschaffenheit habender mann zum rendanten der general-sportul-casse bestellt werden
    1773 NCCPruss. V 2 Sp. 2274
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