Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rumorhauptmann
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Rührung
Ruhrzehnt
(ruhsam)
(ruhsamlichen)
Rumor
rumoren
Rumorer
Rumorersperson
Rumorhandel
Rumorhandlung
Rumorhauptmann
, m.
für die Ordnungspolizei zuständiger Beamter
vgl.
Profos (II)
- wie ... allhier der rumor-haubtmann [aL.: rumormaister] und profosen, in den staͤdten, oder auff dem land die richter, oder die gerichtsdiener, wann sie jemanden in der gottslaͤsterung betretten, denselben ... in sichere verwahrung zubringen ... befelcht seyndtNÖLGO. 1656(CAustr.) 59 § 4Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wie ... dem rumor-haubtmann anbefohlen worden, daß er denen bettel-richtern jedesmahls nachdrucklich assistiren ... solle1697 CAustr. I 210Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wann dergleichen handels-leuth, und hausierer in ihren wohnungen, haͤusern, oder anderstwo betretten wurden, denenselben ihre bey sich habende waar durch den rumor-haubtmann hinweggenommen, und ... in contraband gezogen werden sollen1697 CAustr. I 454Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
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