Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rumormeister

Rumormeister

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I obrigkeitlich berufener Aufseher, der unmittelbar für Ordnung sorgt
  • ist ... M.v.R. zu einem gemeinen rumormeister [in Regensburg bestellt worden], doch muß er der reichs-staͤnde verbrecher ... [dem Reichs-] erb-marschallen, die buͤrger dem statt-ammann, ausantworten, und allein das kayserliche hof-gesinde fuͤr sich selbst straffen
    1541/1751 Moser,StaatsR. 45 S. 343
  • wiewohl zu diesem artikel auch der generalprofos und rumormeister und schultheiss gehören ..., wie die marcatander überschätzt und beschwert, wie in der tax so gar kein ordnung, wie der strassen nit sicher
    1598 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 234
  • ein rumormeister muß ein grosser vnd starcker mann sein, ob er gleich nit viel witz oder verstandt nach geschickligkeit bey ihm hat liget nichts daran, wann er sich nur boͤß vnd tyrannisch stellet, das sich jederman vor jm schewen muß, doch das er keinem vnrecht noch gewalt thue ... in summa, wo man sein bedarff muß er hinden vnd foren seyn
    Jungkhanss,KriegsO. (Köln 1611) 20
  • wie wohl die clöster und spittel ein itweders den rumbmormeister 2 taler geben habn / das er auff den feltern ist rumb geridten damit wir nur was noch für getreyt gestanden / haben rein bringen konen dan wir hetten gar nichts zu leben gehabt
    1633 BambBer. 52 (1890) 146
  • da ein- oder anderer [bettler], der mit keinem statt-zeichen versehen, in oder vor der statt sich weiters einfinden wurde, solle der oder dieselbe alsogleich durch den rumor-meister auffgehoben, und in das zucht-hauß verschaffet [werden]
    1679 CAustr. I 205
  • mit zuziehung des rumor-meisters und schlossers
    1688 CAustr. I 35
  • rumor-meister, wird auch zu Wien der oberste von den haͤschern oder rumor-knechten genennet
    1742 Zedler 32 Sp. 1802
II Aufseher über die Ordnung im Militärquartier, tw. auch außerhalb dessen
  • es soll kainer an die iusticien alss provosen, rumormaistern, ... handt anlegen
    1570 Speyer/v.Frauenholz,Heerw. II 2 S. 268
  • verordnung, dass der rumormeister, wie auch andere officiere durch die gassen bei tag und nacht geritten, und die soldaten, so sie über plünderung antroffen, mit blossem degen abgetrieben
    1633 NArchSächsG. 1 (1880) 147
  • wie wir auch vorhaben forderlichst einen rumor-meister zu bestellen, und durch denselben die verbrecher auf frischer that abstraffen zu lassen
    1656 CCMarch. III 1 Sp. 44
  • in der älteren kriegszeit hieß der r[umormeister] auch generalprofoß, general-gewaltiger etc. hatte alle zeit den nachzug, patrolliret fleißig und wo er marodeurs etc. antrifft, die nimmt er gefänglich an, oder ... läst er sie an den nächsten baum aufknüpfen
    1735 Alemannia 3 (1875) 283
  • rumormeister ... dieser hat ausserhalb des quartiers ... zu verhuͤtung und abschaffung aller unordnung und mißhaͤndel eben diejenige macht und gewalt, so der generalgewaltiger im quartier und lager hat
    1742 Zedler 32 Sp. 1801
  • rumormeister, wurde vor diesem bey den kriegsvoͤlkern der heutige generalgewaldiger genennet
    1757 Eggers,NKriegsLex. II 685
  • die 6 compagnien haben einen ... und 1 quartier- oder rumormeister, beide von adel zugegeben worden
    1811 v.Erffa,Steuern 84
unter Ausschluss der Schreibform(en):