Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rutenzahl
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Rutenschlag
(Rutenschlägerei)
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Rutenstreich
Rutenstreichen
Rutenteil
(Ruteträger)
(Ruteträgeramt)
rutenweit
Rutenzahl
, f.
Anzahl von Ruten (XIII 1), in Ruten gemessener Anteil an Land oder einem Deich; ein bestimmter Anteil einer Leistung, der mit dem Besitz von diesem anteiligen Land uä. verbunden ist; nach Ruten gemessener Anteil einer Stadtmauer; die Errichtung eines Abschnitts der Stadtmauer ist eine Buße für Straftäter
bdv.:
Rutegezahl
vgl.
Dammrutenzahl,
ruterutegleich
- om die singelmueren weder te maken ander stat borchgrave, selmen alle brueken tot makinge van roidetail van mueren daerin sliten naden streck, diemen hem voermaken zell1445 UtrechtRBr. I 352Faksimile (ca. 182 KB)
- daß in solcher erbleyhe vnd verschreibung das gut, so also verliehen wird ... so es eyn feldtgut, auch mit der morgen vnnd ruten zahl seiner gantzen zugehörungen ... soll beschrieben ... werden1571 SolmsLR. 11Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die dyckrol, darin des dycks rodentalen verteickent1575 Kleve/Gierke,DeichR. II 648 Anm. 223
- [die Gartengrundstücke sollen] mit rudenzaell zu richtiger gleicheit ... verpfechtet [werden]1595 BeitrWerden 12 (1906) 152
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Rutenzins
(rutig)
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Rutscherzins
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Rutte
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