Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Saatkosten

Saatkosten

, pl.

Ausgaben für die Aussaat
  • die beschickungs-, saats und einsammlungskosten 
    1699 CCMarch. II 1 Sp. 318
  • [es] werden von dem neuen prediger ... die saat- und bestellungskosten dem, der solche verwandt hat, nach landuͤblicher hauswirthlicher taxe verguͤtet
    1783 Siggelkow,HdbMecklKR.2 204
  • fruͤchte, welche in dem augenblicke, wo der nießbrauch seinen anfang nimmt, an den zweigen haͤngen ..., gehoͤren dem nießbraucher. diejenigen, die in dem augenblicke der beendigung des nießbrauches sich in demselben zustande befinden, gehoͤren dem eigenthuͤmer, ohne verguͤtung der bestellungs- und saatkosten 
    1810 CNapBerg § 585