Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Saatkosten
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(saatig)
(saatigen)
Saatkauf
Saatkorn
Saatkosten
, pl.
Ausgaben für die Aussaat
- die beschickungs-, saats und einsammlungskosten1699 CCMarch. II 1 Sp. 318Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- [es] werden von dem neuen prediger ... die saat- und bestellungskosten dem, der solche verwandt hat, nach landuͤblicher hauswirthlicher taxe verguͤtet1783 Siggelkow,HdbMecklKR.2 204Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- fruͤchte, welche in dem augenblicke, wo der nießbrauch seinen anfang nimmt, an den zweigen haͤngen ..., gehoͤren dem nießbraucher. diejenigen, die in dem augenblicke der beendigung des nießbrauches sich in demselben zustande befinden, gehoͤren dem eigenthuͤmer, ohne verguͤtung der bestellungs- und saatkosten1810 CNapBerg § 585
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Saatpfennig
Saatrente
(Saatscheffel)
Saattag
Saatzeit
Sabbat
Sabbatal
Sabbatalmeister