Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Saatzeit
Artikel davor:
(saatig)
(saatigen)
Saatkauf
Saatkorn
Saatkosten
Saatland
Saatpfennig
Saatrente
(Saatscheffel)
Saattag
Saatzeit
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
auch Saatelzeit
wie Saat (IV); meton. auch der Zeitraum zwischen zwei Saaten
wie Saat (IV); meton. auch der Zeitraum zwischen zwei Saaten
vgl.
Erntezeit
- [es sollen] die lehenherren sowohl wie zuhörer iren pfarrer alle quartal seinen opferpfennig ... geben, den tecem aber bald, wenn die saatzeit geschehen1573 Mark Brandenburg/Sehling,EvKO. III 147Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- in diß amt weren nach wol 2 schefferein zu legen -- genug von wiesen und triefft; auff ein last 3 ader 4 zu einer satelzeit, das daß scharwerg nicht beschweret wurde1578 Nostitz,Haushaltb. 83Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- gewonliche sadeltidt twischen urbanus unnd bonifacius1598 Neocorus,Ditm. II 377
- mit der haurzeit wird es also gehalten, daß der häurling den versetzten acker die sadellzeit auszugebrauchen bemächtiget istEnde 16. Jh. NeumünsterKirchsp. 187
- hat einer aus eines andern höffen dienste und fuhren ..., [so soll er] solche nicht fodern, wann die herrschaft der höffen solche von seinem acker-bau in der hilden saath- und erndten-zeit nicht entrathen mag1658 Mevius,MecklLREntw. 727Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- [Verordnung,] daß in der saat- und erndte-zeit die [post-]fuhren fast gar eingestellet [werden]1659 CCMarch. IV 1 Sp. 1122Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die unterthanen alhier so pferde halten und annspänner seind, müßen an statt der vorigen 3 tage handfröhne jährlich drey tage, wenn es der gerichtsherr begehret, pferdedienste leisten, und jedweder einen tag mit zwey pferden in der fasten zur saamzeit, den andern in der brache und den 3. tag in der saatzeit gegen den herbste pflügen1680 SchrLeipzig 10 (1911) 73
- wer einigen bewachsenen acker ausrottet ..., hat von der zeit, da der acker gereiniget, vier [von Abgaben] freye saat-zeiten1684 CCMarch. IV 3 Sp. 165Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die schweine sollen auf den gassen von anfang der saatzeit getüdert seyn1725 SchleswDorfO. 630
- wegen haltung der tauben ist verordnet, daß dieselben ... zu jeder saatzeit eingesperret [werden sollen]1789 Thomas,FuldPrR. II 185Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- [Privileg,] daß sie [ackerleute] zur saat- und erndte-zeit nicht zu kriegsdiensten gezwungen werden1798 RepRecht I 178Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
Sabbat
Sabbatal
Sabbatalmeister
Sabbatsfeier
Sabbattag
Sabbatsverbrechen
Säbel
Sacebaro
(sach)