Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sabbat

Sabbat

, m.

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wöchentlicher religiöser Feiertag; im Judentum der von Freitagabend bis Samstagabend dauernde Ruhetag, christlich der Sonntag
bdv.: Sabbattag
  • gedenk des sabbats, das du ihn heiligst! ... den juden im alten testament [ist] gepoten ... gewest, das sie allweg am sibenden tag musten halten ein sabbat, das ist ein feirtag
    1533 Brandenburg-Nürnberg/Sehling,EvKO. XI 214
  • [Verordnung,] daß alle ... unterthanen ... den sabbath durch andaͤchtige besuchs- und abwartung der oͤffentlichen gottes-dienste rechtschaffen heiligen
    1666 GothaLO. I 1 Tit. 5
  • [Übschr.:] von heiligung des sabbaths. niemand soll des sontags mit pferden und wagen oder dergleichen knechtliche arbeit den sabbath des herrn entheiligen
    1698 OstfriesBauerR. 79
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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