Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sabbat
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, m.
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wöchentlicher religiöser Feiertag; im Judentum der von Freitagabend bis Samstagabend dauernde Ruhetag, christlich der Sonntag
bdv.:
Sabbattag
- gedenk des sabbats, das du ihn heiligst! ... den juden im alten testament [ist] gepoten ... gewest, das sie allweg am sibenden tag musten halten ein sabbat, das ist ein feirtag1533 Brandenburg-Nürnberg/Sehling,EvKO. XI 214Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [Verordnung,] daß alle ... unterthanen ... den sabbath durch andaͤchtige besuchs- und abwartung der oͤffentlichen gottes-dienste rechtschaffen heiligen1666 GothaLO. I 1 Tit. 5Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [Übschr.:] von heiligung des sabbaths. niemand soll des sontags mit pferden und wagen oder dergleichen knechtliche arbeit den sabbath des herrn entheiligen1698 OstfriesBauerR. 79
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Sach