Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sachen
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Sachbuch
1Sache
2Sache
sachen
, v.I streiten, einander widerstreiten, streitig machen; einen Rechtsstreit beginnen, prozessieren, etwas vor den Richter bringen, wg. etwas klagen; zu jm. sachen gegen jn. etwas vorbringen; häufig in verstärkenden Paarformeln
II (sich) sachen (von) aus etwas entstehen, sich aus etwas herleiten
III sachen und hegen behausen, Unterschlupf gewähren
IV veranlassen, verursachen, regeln, ordnen
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