Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sachen

sachen

, v.
I streiten, einander widerstreiten, streitig machen; einen Rechtsstreit beginnen, prozessieren, etwas vor den Richter bringen, wg. etwas klagen; zu jm. sachen gegen jn. etwas vorbringen; häufig in verstärkenden Paarformeln
II (sich) sachen (von) aus etwas entstehen, sich aus etwas herleiten
III sachen und hegen behausen, Unterschlupf gewähren
IV veranlassen, verursachen, regeln, ordnen