Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sachförmlich

sachförmlich

, adj.

formal genügend
  • dieweil ... der gegentheil obangelegtes memoriale lit. a. ein und darbey fürgewendet, daß weil er keinen schreiber habe, der ihn sachformblicher geschrieben hette, als seind sie gezeugen über eingeraichte articul etwas umbstendlichers examiniert worden
    1653 MittHohenzollern 58 (1924) 179