Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sachwalten

Sachwalten

, n.

Tätigkeit als Sachwalt (III) 
  • es sollen ... des landtschreibers dienere, weil dieselben der parteyen schrifften ... einnehmen und unter haͤnden haben, sich des advocirens, sachwaltens und dienens in denselbigen sachen ... gaͤntzlich enthalten
    1624 DithmUB. 403
unter Ausschluss der Schreibform(en):