Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Säbel
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Saatrente
(Saatscheffel)
Saattag
Saatzeit
Sabbat
Sabbatal
Sabbatalmeister
Sabbatsfeier
Sabbattag
Sabbatsverbrechen
Säbel
, m.
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Waffe in Form eines langen, breiten Messers, Krummschwert
- sintemal die mord-diebe mit ihren sebeln ihn so grimmig empfangen, daß er fuͤr todt ligen bleibt1689 Valvasor,Krain III 2 S. 134Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- die reichskleinodien, welche bei der kaiserlichen krönung gebraucht werden, sind ... 8) ein säbel von kaiser Karl dem großen1757 RechtVerfMariaTher. 445
- [Ausstattung der Soldaten:] zum gewehr gehoͤren theils beschuͤtzende ..., theils verletzende, degen, bajonett, ... saͤbel1771 Zincke,KriegsRGel. 30Faksimile (ca. 109 KB)
- es ist ihnen [muͤllern] bey einem halben jahre festungshaft die fuͤhrung der muͤhlaͤxte, saͤbel, degen ... untersaget1793 Schwarz,LausWB. III 296Faksimile (ca. 129 KB)