Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sächlich

sächlich

, adj.

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auf Besitz, Güter gerichtet
  • wo aber clager das annder decret ... erlanngt, allßdann sol der vngehorsam, es sey die sach saͤchlich oder persoͤnndlich, vmb widerpringung der besitzung zeklagen nit mer zůegelassenn ... werden
    1520 BairGO. 19r
  • von personlichen sachlichen oder hablichen klagen, vnd wie man dieselben von ainander taylen ... solle
    1546 Perneder,Proz. 8v
unter Ausschluss der Schreibform(en):