Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Säckelabschneider

Säckelabschneider

, m.

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wie Säckeldieb 
  • M.K. ... ein seckelabschneider und dieb, ist ... begnadet
    1550/1628 Schindler,VerbrFreib. 157
  • offne landtdieb, rauber, moͤrder, seckelabschneyder vnd dergleichen leut, die zuuor in keinem ehrlichen stand gewesen, sonder landtlaͤuffel sein
    BairLR. 1616 S. 810
  • dass dermalen viel böse buben, landstreicher und seckelabschneider, sowohl weiber als mannspersonnen, in der eidgenossenschaft hin und her vagieren
    1641 SchweizId. IX 1104
  • saͤckelabschneider, beutelschneider
    1711 Rädlein 751
unter Ausschluss der Schreibform(en):