Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Säckelgeld

Säckelgeld

, n.

in einer Kirchenkollekte gesammeltes Geld
  • daß colligirte säckelgeld sohl in beysein der geistligkeit ... auß dem kirchen kästlein genommen ... und abgezehlet [werden]
    1673 SchlesKirchSchulO. 254
  • in den drey hohen festen, ostern, pfingsten und weynachten wird jhme [diener eines Gotteshauses] nach dem ersten tag alle daß taffel- oder säckelgeldt gereichet
    1693 ZMarienwerder 7 (1883) 82
unter Ausschluss der Schreibform(en):