Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Säckelmeister
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Säckeldieb
Säckeldiebin
Säckelgefälle
Säckelgeld
Säckelherr
Säckelkreuzer
Säckelmeister
, m.
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Verwalter einer (öffentlichen) Kasse, Schatzmeister; in der Schweiz Mitglied der Kantonalregierung; vereinzelt (1650) wohl auch als Fiskal
- [16 Gulden] uͥnserm sekelmeister jerlichs uf sant andres tag1404 BernStR. VIII 1 S. 85Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- der selb [lanndtaman] sol sin lebenn lanng bi ainem aman vnnd radt sizenn ... vnnd derglichenn vm den panner maister vnnd sekel maisterAppenzLB. 1409 Art. 91
- daz man ... zwey gelich gegenbücher sölle machen, und alles daz darjn schriben, das denn der statt zuogehoert unnd jnn segkel dienett. und soll allwegen der segkelmeister derselben büchern eins hinder jm haben, und das ander by der statt rechenbuechern beliben1471 LuzernWeißb. 20
- so soll der seckhelmaister schweren auf das steurbuch ... dasselb buch in gehaim zu behalten1503 EngenStR. 364Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- das er angendtz jnn dem nechsten manott ... die bußs, die zechen pfundt, gebe vnnd dem seckellmeister anthwurty by sinem eyde1523 SchwyzLB. 37Faksimile - in Google Books
- daz in der gemain nit ein jeder selbst hausshalter oder secklmaister sein soll, sonder des armen vnd reichen vermögen soll austailen der, so von der gemain darzue verordent ist1529 FRAustr. 43 S. 88Faksimile - in Google Books
- diewil die zunft zwen seckelmaister hat ... so soll der ain von den schuchmachern sin und der ander von den gärbern1541 KonstanzWirtschR. 174
- die so gemeiner statt schatz, barschaft und einkommen verwalten, welliche bei uns die s[äckelmeister] genennet werden1579 SchweizId. IV 525Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- dass von jedem rinderweid fünf krüzer sollen abgefordert werden, welche der amptsmann daselbs inbringen und volgends dem herrn seckelmeistern zustellen soll1594 JaunLR. 33Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- das ... so oft es von nöten, ein sekelmeister under inen der gmeindt sölle gsetzt werden, der da uf alles das, so derselbigen gmeindt zůstendig, flyßige achtung trage1595 KonolfingenLGR. 349Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- darumben sie [centschöpfen] ... under ihnen zwen aigene seckel und rechenmeister ... ordnen, die über das einnehmen und ausgeben gebürende rechnung thun müssenEnde 16. Jh. WürzbZ. I 1 S. 610Faksimile (ca. 163 KB)
- welcher ross uff dem sinigen funde ... derselbig soll dem seckellmeister solche ross bringen, unnd der seckellmeister soll von jedem ross zwentzig schilling zbuoss nemen1608 Widmer,KonkursUrkanton 40
- der rent- oder seckelmeister seyen drey; unter welchen zwey einer, der dritte aber einer andern religion zugethan seye ... und solle ... alle jahr abgewechselt werden1648 TheatrPacis I 106Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann einer oder der ander wäre, der unser gesetz und landrecht und breuch brechen wollte, der soll 100 cronen buss verfallen seyn ... die obbemelte buss soll der seckelmeister einziechen ohne gnad1650 GraubdnRQ. II 303Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- in jedem gericht sollen ein oder zwei kleger oder seckelmeister erwehlt ... werdennach 1650 Zehngerichtebund 159
- sol nun fürthin ein jeweßenden seckelmeister des grichts in einem jar nit mer dan zweymal ein ersam gricht jedem umb ein ürti gastfrey zů halten schuldig seyn1671 KonolfingenLGR. 214Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- räte und burger setzen den seckelmeister und obereiniger1676 AarauStR. 396Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wan der seckhelmaister an alten exstanzen etwaß einziehen oder einbringen wird, solle er von einem gulden drey kreützer haben einzuziehen1686 KaiserstuhlStR. 181Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- zu Schaffhausen sind zu verfertigung der auffaͤhlen beyde burgermeister ... beyde seckelmeister und ein kleiner raht verordnet1746 Leu,EidgR. IV 488Faksimile - in Google Books
- die landes-haͤupter, welche sind der land-amman, der panner-herr, so gemeinlich der alte land-amman, der statthalter, seckelmeister, lands-hauptmann, bau-herr, kirchen-pfleger und lands-fehndrich1747 HelvLex. I 288
- die neü aufgestellte säckelmeister oder umbgeldere der kay. königl. v. ö. statt R.1756 RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 427Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- dagegen der erste vorsteher die abgab und abreichung sothaner billets mittelst besonderen aufschriebes gewissenhaft fürzumerken und bei eigener haftung allmonatlich hiefür die säckelmeister und resp. armenpfleger den einzug des geldes zu bewirken haben1795 Tänzer,GJudVorarlb. 322
- durch jeden seckelmeister oder vorsteher einer gemeinde werden die lehentaxen, sofern solche nicht mit doppeltem kapital abgelöst werden, nach dem 20.jährigen durchschnitte des gefallenen lehengeldes ... entrichtet1797 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 402Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1809 HdbSchweizStaatsR. 197
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