Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sägemühle

Sägemühle

, f.

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Anlage zur Herstellung von Schnittholz
  • so zu vnser notturfft oder vnser vnterthonen gepewen latten gegeben muß werden, das sol ... also geschehen. es sol einem ein segplock gegeben werden, darauß er die latten an einer segmuͤl schneiden lassen mag
    1531 BrandenbAnsbWaldO. 5r
  • ein seegmihlin mitt grosem krachen
    vor 1653 Fizion,Reutlingen 102
  • neben der mühle liegt s.f.d. sägemühle, da auf der bauverwalter durch den sägemüller das sägen des bauholzes und der dielen schneiden läßt
    1664 HannovGBl. 9 (1906) 84
  • wann saͤge-muͤhlen in den allgemeinschafften, wie jetzt vermeldet ... rechtlich gebauet ... werden, als dann hat keiner die macht, seine saͤge-, zimmer- ... holtz oder kahten aus der allgemeinschafft zu nehmen, ohne daß es mit des landes ... zulaß geschehe
    1664 SammlLivlLR. II 332
  • die muͤller auf den saͤge- und schneide-muͤhlen sollen genaue achtung drauff geben, daß ... die breter oder bohlen nicht an einem ort dicke, am andern ... duͤnne ... geschnitten werden
    1666 GothaLO. II 3 Tit. 46
  • viel personen alljährlich bei der säge-mühle ihre nahrung und unterhalt finden ... und da ... dergleichen säge-mühle in dero hiesigen provinzien noch nicht ist ... in ... gnaden ... mich mit baldigster ... resolution [zur Mühlenbaugenehmigung] versehen zu lassen
    1755 Stern,PreußJuden III 2 S. 717
  • die regierungen und beamten sollen auf dieses regulativ [über Bauholz] genau halten, dasselbe an den saͤgmuͤhlen anheften lassen; und die saͤgmuͤller haben bey strafe dafuͤr zu sorgen, daß es angeheftet bleibe
    1784/1816 RepStaatsVerwBaiern V 32
  • vermoͤg des forstpolizeyrechts kan die landesherrschaft in den privatwaͤldern die anlegung der koͤhlereyen, saͤgemuͤhlen ... verbieten
    1785 Fischer,KamPolR. II 801
  • ausser den noͤthigen wind- und wassermuͤhlen fnden sich auch verschiedene stampf- und saͤgemuͤhlen in lande
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 35
unter Ausschluss der Schreibform(en):