Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sälzerrecht

Sälzerrecht

, n.

Privileg der Salzgewinnung und des Salzhandels, das einem Sälzer (I) verliehen ist
  • wuͤrde aber ihr [Sälzertochter oder -witwe] ehemann aus keiner von jetzt gemeldten familien [mit Salzrecht] seyn, so mag derselbe zwar um das saͤltzerrecht bey dem collegio gebuͤhrende ansuchung thun, jedoch soll es bey dem collegio stehen, denselben nach belieben anzunehmen oder nicht
    1692 Sassendorf/WestfMag. 1 (1784) 3/4 S. 155