Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Säumungsfall

Säumungsfall

, m.

Saumfall bei einer gebotenen Handlung oder Zahlung
  • welcher aemter gefaͤlle aber zu bezahlung uff den saͤumungsfall der pensionen anzuweisen seyn, solches soll fuͤr der friedensbestaͤtigung in dem fall verglichen werden
    1648/63 TheatrPacis I 173
  • die landtwehren ... in bestaͤndige befrechtung bringen, sonst alles ... wie es vor den kriegsverwuͤstungen gewesen, redintegriren, und damit eilends fortfahren, oder dazu in saͤumungsfaͤllen ernstlich [anhalten]
    1651 Schlüter,WestfProvR. I 169
  • in dem säumungs- und nicht zahlungs-fall 
    1688 Wolfenbüttel/SchulO.(Vormbaum) II 724
  • daß solche [landes-ausgaben] 8 tage vor weyhnachten zur helffte ... baar an den landkasten bezahlt, im unverhofften saͧmungs-fall aber uns von dem jaͤhrlichen ... contributions-ertrag abgezogen werden moͤgen
    1755 Moser,RStändeLand. 870