Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Safranschauer
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, m.
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vereidigter Warenprüfer beim Safranhandel
- safranschauer: C.M. iuravit, K. iuravit1357 Schneider,Nürnb. 18
- saffranschawer. P.T., ... V. promisit1401 VeröfflFrkG. X 2 S. 49
- es ist ert[eilt], das[s] unter den saffranschauern wochner gemacht werden sollen, also daz je zwen unter inen ein wochen und die andern zwen die andern wochen ... der schau auswarten sollen1495 ZBayrLG. 5 (1932) 441
- auf V.D.s burgers und saffranschauers ansuchen, soll man ime erlauben, sein schwester ... die sich ... selbst erstochen, ... in aller still hinauszutragen, doch nit auf den kirchhof1589 MittNürnberg 44 (1953) 204Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- unsre geschworene saffranschauer1640 Schneider,Nürnb. 49
- der safranschauer mündlich getane beschwerung daß kein safran mehr zur schau gebracht wird1653 Schneider,Nürnb. 20