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1Sage

, f.
I rechtsverbindliche Verlautbarung, Erklärung, Spruch, Urteil, Beschwerde
II Aussage einer Person, der Kundschaft (III), eines Zeugen
III Melder (I), Anzeiger
IV Inhalt einer Urkunde, eines Gesetzbuches, auch eines (Urteils-)spruchs oder einer Aussage
V Überlieferung
VI Gerücht

2Sage

, f.
nicht geprüfte Silbermünze?

sagen

, v.
I erzählen, berichten, (etw. mündlich) überbringen, vor Gericht aussagen, (be)klagen, auch: mit Eid bekräftigt, unter Eid aussagen; nach sagenden Dingen den Beweisen zufolge
II (etw.) beanspruchen
III verbindlich erklären
  • 1 Recht sprechen, weisen, urteilen
  • 2 verkünden, bekanntmachen, aufbieten, laden, ankündigen, ansagen
  • 3 zusagen, versprechen, erfüllen; auf Recht sicher sagen jn. in seinem Recht bestätigen
  • 4 (jn. zu etw.) erklären; jn. zu Wandel sagen jn. zur Wiedergutmachung verpflichten; von jm. etwas behaupten
  • 5 lossagen, freisprechen, insb. in Verbindung mit quitt, ledig, los 
IV (etw. ohne Beweis) behaupten, vermuten, (jm.) nachsagen, (etw.) verbreiten; in der Vbdg. mit Schaden: von Nachteil sein, schaden
V bei Dokumenten und Urkunden: zum Inhalt haben, aussagen
Zeuge, der ein Gerücht bestätigt

Sager

, m.
I Anzeiger eines Verbrechens vor Gericht, Angeber (I) 
II Beklagter
III Schiedsmann, Schiedsrichter
IV Person, die ein Gerücht, eine üble Nachrede verbreitet
Vorsitzender der Sagerbruderschaft 
eine Bruderschaft (II) der Säger zu Hamburg

Sagerer

, m.
I Aufbewahrungsort für liturgische Gegenstände, dann wie Sakristei, auch Sakramentshäuschen
II meton. zu I: "Wahlversammlung der Zipser" (OfenStR. 292)

Sagerin

, f.
zu gleichbed. lat. saga Zauberin
schiedsrichterliche Verhandlung, Schiedsgerichtsverfahren
Stadt, die das Schiedsamt in der Hanse übernommen hat
mündliche Erklärung, aber auch gerüchtweise erfahrene und ungeprüft weitergegebene Mitteilung, Aussage ohne Beweiskraft