Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sagen

sagen

, v.
I erzählen, berichten, (etw. mündlich) überbringen, vor Gericht aussagen, (be)klagen, auch: mit Eid bekräftigt, unter Eid aussagen; nach sagenden Dingen den Beweisen zufolge
II (etw.) beanspruchen
III verbindlich erklären
  • 1 Recht sprechen, weisen, urteilen
  • 2 verkünden, bekanntmachen, aufbieten, laden, ankündigen, ansagen
  • 3 zusagen, versprechen, erfüllen; auf Recht sicher sagen jn. in seinem Recht bestätigen
  • 4 (jn. zu etw.) erklären; jn. zu Wandel sagen jn. zur Wiedergutmachung verpflichten; von jm. etwas behaupten
  • 5 lossagen, freisprechen, insb. in Verbindung mit quitt, ledig, los 
IV (etw. ohne Beweis) behaupten, vermuten, (jm.) nachsagen, (etw.) verbreiten; in der Vbdg. mit Schaden: von Nachteil sein, schaden
V bei Dokumenten und Urkunden: zum Inhalt haben, aussagen