Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): salarieren
Artikel davor:
säkularisieren
Säkularisierung
Säkularobrigkeit
Säkularpriester
1Sal
2Sal
3Sal
sal
Salär
salaricius
salarieren
, v.
entlohnen
- alß haben etliche ... christen ... sich ... anerbotten, zu vnderhaltung einer compagnia instrumentisten ... eine stiftung zu thun, welche sich dann im capital etwas uff 2000 fl. oder darüber erstreckhen möchte, von deren jährlichem interesse besagte musicanten salarirt ... werden solten1617 Sittard,GMusikWürt. I 292
- demnach auch die augspurg. confessions-verwandte sich beklaget, daß ihre prediger zur notturfft und gebuͤhr bißhero nicht salariret worden, sondern ihnen eine addition ex communi ærario zu verschaffen vonnoͤthen seye1649 Biberach 206Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wird zeitlicher capelan auß gemeinen kirchspielsmitteln salarijrt1665 JbWestfKG. 11/12 (1909/10) 263
- cantzelisten, die von mngh und oberen officia haben, darumb oberkeitlich salariret ... sind1680 BernStR. V 382Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [Gebot,] algemeine dorffshirte zu unterhalten und zu salariren1750 SchleswDorfO. 156
Artikel danach:
Salarierung
Salarist
salben
Salbenkrämer
Salbeundlehen
Salbrief
Salbruder
Salbuch
Salbung