Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Saliterkammer
Saliterkammer
, f.
unter obrigkeitlicher Aufsicht stehende Produktionsstätte für Salpeter
vgl.
Saliterwerkstatt
- saliter solle inskünftig ... nicht bei denen verbotenen saliterswerkstätten ... sondern allein bei der zu Wien ... aufgerichten ... saliterkammer gesucht und ... verkauft werden1607 QNPrivatR. II 2 S. 49